MIME-Version: 1.0 Content-Location: file:///C:/EC65E1E5/file9941.htm Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Type: text/html; charset="us-ascii" 8. Übungen zur Verbesserung der Fallschule

 

8. Übun= gen zur Verbesserung der Fallschule



 

Die Anwendung einer schulmäßig ausgeführten Falltechnik sollte zwar immer angestrebt werden, ist jedoch nicht in jeder Situation möglich. Manchmal wird ein Hapkidoin "auf dem falschen Bein erwischt" oder ist durch die Führung des Partne= rs in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Die Übungen zur Verbesserung der Fallschule müssen daher den Zweck verfolgen, die Sicherheit bei Ausführung - auch unter ungewöhnlichen, ja extremen Bedingungen - zu erhöhen.

Zur Verbesserung der Falltechnik dienen insbesondere folgende Übungsformen:<= /span>

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Fa= llen nach Zeichen (optisch, akustisch, ohne Verzug;

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Au= sführung gleicher oder verschiedener Falltechniken in Serie ohne Wiederherstel= lung der Balance;

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Be= schleunigung des Fallenden durch Stoß oder Wurf;

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Fa= llen bei eingeschränkter Bewegungsfreiheit (z.B. Führung durch den Partner, Hände in den Gürtel);

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Fa= llen in umgekehrter Stellung (Gebrauch der rechten Schwerthand bei Stellung <= span class=3DSpellE>links-vorwärts und umgekehrt);<= /span>

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Fa= llen mit eingeschränkter Sichtkontrolle;

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Fa= llen nach extremen Richtungswechseln und

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Ro= llen über Hindernisse bzw. Fallen aus größeren Höhen.=

Jede Überforderun= g der Ausführenden sollte strikt vermieden werden, da wegen des hohen Schwierigkeitsgrades bei Unsicherheit oder zögernder Ausführu= ng sonst Verletzungen auftreten können, die das Selbstvertrauen des <= span class=3DSpellE>Hapkidoin empfindlich stören und den bisheri= gen Ausbildungserfolg zunichte machen.

Auch müssen Wolle= n und technisches Vermögen in Einklang stehen. Man kann gerade von junge= n Hapkidoin nicht erwarten, dass sie ihr eigenes Können und den Schwierigkeitsgrad der Falltechnik richtig beurteil= en. Ggf. muss der Übungsleiter behutsam aber entschlossen eingreifen, = damit er seiner Garantenstellung - auch unter versicherungsrechtlichen Aspekt= en - gerecht wird!